Satzung

 
 
"RENO RHEIN RUHR Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten Rhein Ruhr e.V." ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, VR 5602, eingetragen.
 
Eingetragen ist dort auch die gültige Satzung. Diese Satzung wurde am 25.03.2009 geändert. Die neue und aktuell gültige Fassung kann hier als PDF-Datei eingesehen, herunter geladen und/oder gedruckt werden:

 

Der Verein ist seit dem 1. Juli 2004 wieder Mitglied der RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. mit Sitz in Berlin. Durch den Beitritt haben wir auch die Satzung nebst Anlagen der RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. anerkannt.
 
Der Verein ist insbesondere verpflichtet,

    die Zeitschrift RENOpraxis oder das jeweilige offizielle Mitteilungsblatt des Bundesverbandes sofort nach Erscheinen seinen Mitgliedern zu übersenden,
    den Veranstaltungskalender, sonstige Seminareinladungen und alle Mitteilungen, die vom Bundesverband für die Mitglieder der ihm angeschlossenen Vereine herausgegeben werden, seinen Mitgliedern sofort nach Erscheinen zu übersenden, dem Bundesverband jeweils zu Beginn eines jeden Quartals eine vollständige Mitgliederliste, nach den vom Bundesverband aufgestellten Kriterien zu übersenden, die nach der Beitragsordnung des Bundesverbandes fälligen Mitgliedsbeiträge rechtzeitig und vollständig an den Bundesverband zu überweisen, sofern der Verein nicht ausnahmsweise von einer Beitragspflicht befreit ist. Anstelle einer Überweisung kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden; in diesem Falle hat der Verein für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen.