| "RENO RHEIN RUHR Vereinigung
der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten Rhein Ruhr e.V." ist im
Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, VR 5602, eingetragen. |
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Eingetragen ist dort auch die gültige Satzung. Diese Satzung wurde am
25.03.2009 geändert. Die neue und aktuell gültige Fassung kann hier
als PDF-Datei eingesehen, herunter geladen und/oder gedruckt werden: |
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Der Verein ist seit dem 1. Juli 2004 wieder Mitglied der RENO
Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten
e.V. mit Sitz in Berlin. Durch den Beitritt haben wir auch
die Satzung nebst Anlagen der RENO Deutsche Vereinigung der
Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. anerkannt.
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| Der Verein ist insbesondere
verpflichtet, |
die Zeitschrift RENOpraxis oder das jeweilige offizielle
Mitteilungsblatt des Bundesverbandes sofort nach Erscheinen seinen
Mitgliedern zu übersenden,
den Veranstaltungskalender, sonstige Seminareinladungen und alle
Mitteilungen, die vom Bundesverband für die Mitglieder der ihm
angeschlossenen Vereine herausgegeben werden, seinen Mitgliedern
sofort nach Erscheinen zu übersenden, dem Bundesverband jeweils zu
Beginn eines jeden Quartals eine vollständige Mitgliederliste, nach
den vom Bundesverband aufgestellten Kriterien zu übersenden, die
nach der Beitragsordnung des Bundesverbandes fälligen
Mitgliedsbeiträge rechtzeitig und vollständig an den Bundesverband
zu überweisen, sofern der Verein nicht ausnahmsweise von einer
Beitragspflicht befreit ist. Anstelle einer Überweisung kann auch
eine Einzugsermächtigung erteilt werden; in diesem Falle hat der
Verein für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen.
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